Schutz vor gewalttätigem
Verhalten und Hilfen des Staates
Es gibt einige Mittel und Wege sich vor gewalttätigem
Verhalten effektiv zu schützen. Gleich vorne weg sei
angemerkt, dass es kein adäquates Mittel darstellt auf
gewalttätiges Verhalten mit Gewalt zu reagieren. Das ist in
der Regel nicht die Lösung sondern schafft nur noch mehr
Probleme.
In der Regel braucht es jedoch die Hilfe des Staates um sich effektiv
vor Gewalt schützen zu können. Der erste Schritt
beispielsweise insbesondere für misshandelte Frauen und deren
Kinder ist es in ein sogenanntes Frauenhaus zu gehen und
natürlich auf jeden Fall Anzeige zu erstatten. Für
Männer die misshandelt werden gilt selbstverständlich
das Gleiche. Man sollte in jedem Fall bei sehr schlimmer Gewalt Anzeige
erstatten. Liegt ein leichter Fall von Gewalt vor so muss man
abwägen, ob sich mit dem Täter reden lässt
oder nicht. Ein weiteres Entscheidungskriterium, sollte auch die
Einsicht des Täters sein. Ist der Täter wirklich
ehrlich einsichtig sollte eher zu einer Therapie gegangen werden.
Gegen psychische Gewalt hilft es entweder den Täter zu
verlassen (wenn es sich um den Partner handelt) oder jeglichen Kontakt
zum Täter abzubrechen. Natürlich wäre auch
hier der erste Schritt eine gemeinsame Therapie, falls der
Täter überhaupt offen dafür ist. Ist der
Täter für eine Therapie nicht offen und wird
weiterhin auch nach dem Kontaktabbruch psychische Gewalt auf das Opfer
ausgeübt so hilft auch hier nur eine Anzeige und im Extremfall
eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen den
Täter.