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Schutz vor gewalttätigem Verhalten und Hilfen des Staates


Es gibt einige Mittel und Wege sich vor gewalttätigem Verhalten effektiv zu schützen. Gleich vorne weg sei angemerkt, dass es kein adäquates Mittel darstellt auf gewalttätiges Verhalten mit Gewalt zu reagieren. Das ist in der Regel nicht die Lösung sondern schafft nur noch mehr Probleme.

In der Regel braucht es jedoch die Hilfe des Staates um sich effektiv vor Gewalt schützen zu können. Der erste Schritt beispielsweise insbesondere für misshandelte Frauen und deren Kinder ist es in ein sogenanntes Frauenhaus zu gehen und natürlich auf jeden Fall Anzeige zu erstatten. Für Männer die misshandelt werden gilt selbstverständlich das Gleiche. Man sollte in jedem Fall bei sehr schlimmer Gewalt Anzeige erstatten. Liegt ein leichter Fall von Gewalt vor so muss man abwägen, ob sich mit dem Täter reden lässt oder nicht. Ein weiteres Entscheidungskriterium, sollte auch die Einsicht des Täters sein. Ist der Täter wirklich ehrlich einsichtig sollte eher zu einer Therapie gegangen werden.

Gegen psychische Gewalt hilft es entweder den Täter zu verlassen (wenn es sich um den Partner handelt) oder jeglichen Kontakt zum Täter abzubrechen. Natürlich wäre auch hier der erste Schritt eine gemeinsame Therapie, falls der Täter überhaupt offen dafür ist. Ist der Täter für eine Therapie nicht offen und wird weiterhin auch nach dem Kontaktabbruch psychische Gewalt auf das Opfer ausgeübt so hilft auch hier nur eine Anzeige und im Extremfall eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen den Täter.